ED - Ellenbogengelenkdysplasie
von Dr. B. Tellhelm
Quelle: © Dr. B. Tellhelm, Fachtierarzt für Chirurgie, Chirurgische Veterinärklinik der Justus-Liebig-Universität Gießen
In den letzten Jahren werden bei Hunden als Lahmheitsursache im Bereich der Vordergliedmaßen immer häufiger Erkrankungen des Ellbogengelenkes diagnostiziert.
Es handelt sich meist um chronische degenerative Arthropathien, die in den weitaus meisten Fällen ihre Ursache schon in Erkrankungen des Gelenkes während der Wachstumsphase beim jugendlichen Hund haben. Durch Wachstumsstörungen im Bereich der Gelenkflächen oder in den Wachstumszonen der gelenkbildenden Knochen kommt es zu Inkongruenzen oder / und Instabilitäten, die im weiteren Verlauf, je nach Ausprägungsgrad, zu mehr oder minder erheblichen Arthrosen führen.
Zu den Grunderkrankungen, die diese Arthrosen verursachen, zählen:
IPA: Isolierter Processus anconaeus
FPC: Fragmentierter (isolierter) Processus coronoideus medialis ulnae
OCD: Osteochondrose des condylus medialis humeri
Inkongruenz/Stufenbildung und andere Anomalien des Gelenkknorpels.
1989 wurde in Davis, Kalifornien die International Elbow Working Group (IEWG) gegründet. Ziel dieser Gruppe ist es, die Bemühungen zur Reduzierung dieser Erkrankungen weltweit zu koordinieren: Forschung, Verbreitung von Informationen. Empfehlungen zum Führen von nationalen Registern und Aufklärung über die oben aufgeführten Erkrankungen.
Obwohl medizinisch nicht korrekt, werden diese Erkrankungen unter dem Begriff "Ellbogengelenks Dysplasie - ED" zusammengefasst. Die Mitglieder der IEWG stimmen darin überein, dass die Vererbung eine wesentliche Rolle bei der Entstehung und Ausprägung der ED spielt.
Da die Grunderkrankungen häufig zu spät diagnostiziert werden, um sie erfolgreich zu behandeln, bzw. die Behandlungserfolge unbefriedigend sind, wird, ähnlich wie bei der HD, eine züchterische Selektion empfohlen, die auf der Basis von Röntgen-Reihenuntersuchungen erfolgt und das Ziel hat, gesunde Hunde zu züchten.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
Die Hunde müssen zum Zeitpunkt der Untersuchung mindestens 15 Monate alt sein.
Die Röntgenaufnahmen müssen eine sehr gute technische Qualität haben. Das Aufnahmeformat sollte die Größe 18x24 nicht überschreiten. Streustrahlenraster sind nicht notwendig.
Quelle: © Dr. B. Tellhelm, Fachtierarzt für Chirurgie, Chirurgische Veterinärklinik der Justus-Liebig-Universität Gießen

