Offener Brief an Oberbürgermeister Dirk Elbers,
die Fraktionen des Düsseldorfer Stadtrats
sowie den OSD Ordnungs- und Service-Dienst der Stadt Düsseldorf
- Pressemitteilung des Vereins Menschen Tiere Werte e.V., Düsseldorf -
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
mittlerweile haben wir mehr als 10.000 Unterschriften gesammelt und zu Händen des Düsseldorfer Oberbürgermeisters überreicht, damit für Düsseldorfer Hundehalter und ihre Hunde ausgeschilderte Hunde-Freilaufgebiete in Düsseldorf eingerichtet werden.
Nichts ist seitdem passiert; Statt dessen hat der OSD - laut Veröffentlichung des Pressedienstes der Stadt Düsseldorf - wieder in einer Schwerpunktaktion verstärkt die repressive Jagd auf Hundehalter eröffnet, wobei dann ganz nebenbei die kommunale Kasse gefüllt wird. Dies gehört im Übrigen zur alltäglichen Arbeit des OSD und Berichte von Hundehaltern geben berechtigten Anlass zu der Frage, ob der OSD nichts Sinnvolleres zu tun hat, als zu unmöglichen Tages- und Nachtzeiten sogar menschenleere Parks und Wälder und andere unbebaute Gebiete zu Fuß und mit Fahrzeugen zu durchstreifen. Auch über das unverhältnismäßig barsche Auftreten von OSD-Mitarbeitern wird uns von Hundehaltern laufend berichtet, denn offenbar sind die Mitarbeiter oft nicht in der Lage, gut erzogene und freundliche Hunde von verantwortungs- und rücksichtsvollen Haltern von solchen Haltern mit Hunden zu unterscheiden, die dem Ruf der seriösen Hundehalter schaden.
Auch Hundehalter haben ein Recht auf erholsame Spaziergänge und sind als Tierhalter darüber hinaus zur artgerechten Haltung gemäß Tierschutzgesetz verpflichtet. Zur artgerechten Hundehaltung gehört es zum Beispiel, dem Bewegungsbedürfnis des Hundes gerecht zu werden und ihm Spielen, Rennen und Sozialkontakte zu Artgenossen zu ermöglichen - angeleint ist dies nicht möglich. Selbst das Landeshundegesetz NRW erlaubt Freilauf außerhalb bebauter Gebiete; das Landesforstgesetz NRW erlaubt Freilauf, sofern Hunde auf den Waldwegen bleiben, d.h. gehorsam sind und nicht wildern.
Insofern ist es die Straßensatzung der Stadt Düsseldorf, die quasi generelle Anleinpflicht verlangt.
Die 32 kleinen umzäunten und meist maroden Hundetoiletten für mehr als 18.000 Düsseldorfer Hunde, die von der Stadt als Hunde-Auslauf bezeichnet werden, sind weder für Spaziergänge mit Hund geeignet noch werden regelmäßig Buddellöcher und Müll (Glasscherben, Injektionsnadeln, sonstiger Zivilisationsmüll) entfernt; sie stellen also erhebliche Verletzungsrisiken dar. Aus kynologischer Sicht fördern diese kleinen Ausläufe bei regelmäßigen Besuchen außerdem das Territorialverhalten von dort aufeinander treffenden Hunden, so dass die Risiken von Hundestreitereien mangels Flucht- und Ausweichmöglichkeiten gefördert werden.
Die Rheinuferzonen (nur unterhalb der Deiche) werden in der Straßensatzung nicht erwähnt, werden lediglich als Freilaufmöglichkeiten für Hunde toleriert, was endlich korrigiert werden müßte.
Es ist jedoch unzumutbar, dass alle Düsseldorfer Hundehalter mit ihren 18.000 Hunden täglich von ihren Wohnungen zum Rheinufer reisen. Außerdem sind die Rheinuferzonen - je nach Wetterlage - durch Hochwasser oder durch den Freizeitmüll von anderen Erholungssuchenden (Grillreste, Glasscherben, Angelhaken usw.) nicht nutzbar, sondern ein nicht vertretbares Risiko für die Gesundheit der Hunde.
Jeder Hund in Düsseldorf bereichert die Stadt um Hundesteuern von mindestens 96,00 Euro. Bei 18.000 registrierten Hunden entspricht dies einer Hundesteuereinnahme von mindestens 1.728.000 Euro. Hinzu kommen die jährlichen Bußgelder in unbekannter Höhe, die Hundehalter meistens zahlen, ohne Widerspruch einzulegen. Diese kommunalen Einnahmen werden bekanntlich nicht zweckgebunden zu Gunsten von Hundehaltern verwendet.
Wir sind daher nach wie vor der Meinung, dass die Anschaffung von Schildern, um in allen Stadtteilen (in Parks, Wäldern, Grünanlagen, anderen unbebauten oder wenig frequentierten Gebieten) geeignete und genügend große Flächen als Hundefreilaufgebiete für Spaziergänge einzurichten und auszuschildern keine überzogene Forderung ist.
Ausgeschilderte Flächen geben allen Bürgern mit und ohne Hund die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, ob sie auf freilaufende Hunde treffen möchten oder diese Wege meiden. Dass unerzogene oder aggressive Hunde grundsätzlich angeleint sein müssen, ist zwar selbstverständlich und auch gesetzlich vorgeschrieben, sollte auf den Schildern für Freilaufgebiete aber durch Zusatztext erklärt werden.
Es wird Zeit, dass die Stadt Düsseldorf endlich auch FÜR (und nicht gegen) die Düsseldorfer Bürger, die Hundehalter sind, aktiv wird !
Mit freundlichen Grüßen
Menschen Tiere Werte e.V.
Der Vorstand:
Claudia Harting
Marita Vandicken – Tel: 0173 2687700
Ulla Bergob
