Registrierung von Bordeauxdoggen
Immer wieder erhalten wir Anfragen, ob Bordeauxdoggen, die keinen Abstammungsnachweis oder Ahnentafeln anderer Verbände haben, bei uns Registerpapiere erhalten können.
Diese Frage kann grundsätzlich mit „Ja“ beantwortet werden, bedarf jedoch einiger Ausführungen, damit das Prozedere und die Sinnhaftigkeit einer Registrierung verstanden werden können.
Registriert werden Hunde aus den mannigfaltigsten Gründen. Einige davon sind:
Besitzer will mit dem Hund ins Ausland, hier gelten Einfuhrbestimmungen für sog. Gefährliche Hunde, die Erlaubnis zur Einfuhr ist an den Besitz von VDH / FCI Ahnentafeln gebunden.
Der Besitzer möchte gerne auf VDH / FCI Ausstellungen gehen. Dieses ist nur mit Abstammungsnachweisen des deutschen Verbandes VDH bzw. der ausländischen Verbände des Dachverbandes FCI möglich.
Der Besitzer möchte gerne mit dem Hund züchten, ist bereits Mitglied in einem VDH Verein und ist bereit, auch alle anderen Kriterien der Zuchtordnung zu erfüllen.
Dieses Ansinnen kann man aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten. Zeichnen wir einige davon auf:
Die Sicht des Biologen und Genetikers
Führende Genetiker befürworten den Einsatz von Individuen aus anderen Populationen – siehe hierzu z. B. Sommerfeld-Stur http://www.sommerfeld-stur.at/hundezucht/varianz, um die genetische Vielfalt wieder zu erhöhen. Der genetische Flaschenhals der 20er und 40er Jahre des 20. Jahrhunderts einerseits und die konsequente Linienzucht der letzten Jahrzehnte haben zu einem rasanten Genverlust geführt. Von biologischer Seite ist die Einbindung von verbandsfremden Bordeauxdoggen positiv zu werten.
Fehlen des Genotyps
Die erste Frage, die Züchter und Rassespezialisten beim Anblick eines sehr schönen Vertreters seiner Rasse oft stellen ist: „Was steht denn hinter dem Hund?“ Gemeint ist dabei die Abstammung, welcher Vater, welche Mutter, welche Großeltern, welche „Linien“. Diese Antwort kann ein Hund ohne Ahnentafeln nicht geben. Der Züchter stochert hier ins Leere, Zucht wird damit ausschließlich auf den Phänotyp (das Aussehen des Hundes) verlagert.
Der Genotyp (das Vererbungspotential der Vorfahren) kann nicht berücksichtigt werden. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit können nicht eingearbeitet werden.
Unbestimmte Rassereinheit
Ein Thema, das ausgesprochen prickelnd ist, wenn man seit Jahrzehnten der Rassehundezucht gewogen ist und im Laufe der Jahre Hunde gesehen hat, die deutliche Fragezeichen aufwerfen:
Bordeauxdoggen mit z. B. Bulldogtyp. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, dass der Züchter auch English Bulldogs züchtet....
Papiere, schön bunt am PC gedruckt, die Ahnen enthalten,
die es nie gab
die schon seit Jahren tot sind .....
die niemals gedeckt haben .....
die kein lebendes Sperma hatten ...oder ...oder.
Der Einsatz eines Registerhundes kann hier durchaus für Überraschungen gut sein.
Bordeauxdoggen?
Gesundheitsüberprüfungen
Daten sind nur über den registrierten Hund vorhanden. Auf HD – ED – Herzwerte der Ahnen kann nicht zugegriffen werden.
Zuchteinsatz von Hunden mit Registerpapieren
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass der Einsatz von Zuchthunden mit Registerpapieren häufig nicht stattfindet, weil in den Ahnentafeln der Nachkommen des betreffenden Registerhundes keine Ahnen eingetragen werden, da wir im VDH die Vollständigkeit / Rechtmäßigkeit der Eintragungen anderer Verbände nicht kontrollieren / nachprüfen können bzw. der Registerhund vielleicht überhaupt keine Ahnentafeln vorweisen kann und somit eine Abstammung nicht nachvollziehbar ist.
Vermarktung bei Nachkommen von Registerhunden
Züchter – auch die seriösesten - züchten in den wenigsten Fällen, um alle ihre Welpen zu behalten. Grundsätzlich wird ein Wurf geplant um (einen Teil der) Welpen in die Hände von Bordeauxdoggeninteressenten abzugeben. Daran ist grundsätzlich nichts Verwerfliches. Tatsache ist, dass Käufer immer aufgeklärter werden, sich Ahnentafeln zeigen lassen und bei fehlenden Ahnen verunsichert werden. Im Zweifelsfall kaufen sie dann doch lieber dort, wo eine vollständige Ahnentafel vorliegt.
Dieses soll nur ein Ausschnitt zum Für und Wider des registrierten Hundes sein.
Was braucht der Besitzer, um seine Bordeauxdogge bei uns registrieren zu lassen?
1. Fotos
Als allererstes benötigen wir gute fotografische Aufnahmen der Bordeauxdogge: Kopf, Front, Seite, Rückseite, damit der Zuchtleiter sich ein erstes Bild von dem Hund machen kann. Eine Bordeauxdogge, die dem Rassestandard nicht entspricht, muß nicht in das aufwendige Prozedere einer Registrierung gezwungen werden.
2. Gesundheitsüberprüfungen
Gemäß unserer Zuchtordnung – informieren Sie sich auf unserer Website www.bordeauxdoggen-club-deutschland.de - ist für die Zuchtzulassung Voraussetzung, dass eine HD - ED - Herzuntersuchung stattgefunden hat und von unserem Auswerter offiziell begutachtet wurde.
3. Phänotyisierung
Erst dann macht es Sinn, einen Termin für die Phänotypisierung, d. h. die Begutachtung durch den Körmeister durchführen zu lassen und die Papiere zu beantragen. Die Gebühren hierfür können Sie unserer Gebührenliste entnehmen. Ein Termin für die Registrierung muß beim Zuchtleiter, Herrn Peter Schön per Fax oder per Email beantragt werden. Vor dem Termin ist eine Erklärung des Besitzers einzuholen, dass die Registerpapiere nicht für einen Einsatz in einem VDH-fremden Verband verwendet werden dürfen.
Dann steht einer Registrierung nichts mehr im Wege.



